Professionelle Wasserschadenbeseitigung mit Bronzel
Sobald Wasser in Böden, Decken oder Wänden eingedrungen ist, reicht es meist nicht mehr, die betroffenen Räume ausgiebig zu lüften oder zu heizen. Nehmen Sie die Beseitigung der Folgen eines Wasserschadens, egal wie umfangreich diese sind, nicht auf die leichte Schulter, sondern setzen Sie auf unsere über 40-jährige Expertise bei der Wasserschadenbeseitigung. In vielen Fällen übernimmt die entsprechende Versicherung (Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung) die Kosten für die Beseitigung und Trocknung – gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung.
Unsere Leistungen bei der Wasserschadenbeseitigung
Bemerken Sie z.B. in Ihrem Keller oder in einem anderen Raum eine feuchte oder sogar nasse Stelle, sollten Sie zügig handeln, um Folgeschäden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Setzen Sie sich mit den Mitarbeitern der nächstgelegenen Bronzel Gebietsvertretung in Verbindung – im Zuge der Wasserschadenbeseitigung bieten wir folgende Leistungen ein:
- Diagnose: Was ist die Ursache für den Wasserschaden und in welchem Umfang liegt der Schaden vor? Zu unseren Leistungen gehören u.a. die zuverlässige und substanzschonende Leckortung sowie die Feuchtigkeitsmessung in den unterschiedlichsten Bauteilen.
- Die professionelle Trocknung von Decken, Wänden, Dämmschichten und Fußböden. Je nach Schwere des Wasserschadens wird im Vorwege stehendes Wasser entfernt.
- Wiederherstellung der betroffenen Wohnungs- oder Hausteile: Nach erfolgreicher Wasserschadenbeseitigung kümmern wir uns bei Bronzel (selbst oder mit Hilfe von verlässlichen Partnerfirmen) auch um die komplette Renovierung bzw. Sanierung von Wänden, Decken und Böden. Dazu gehören u.a. folgende Leistungen:
- Reinigungsarbeiten
- Verlegung und Reparatur von Fliesen, Teppich und anderen Bodenbelägen
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Trockenbau
- Maurerarbeiten
- Rückbauarbeiten
- Tischlerarbeiten
- Installations- und Elektroarbeiten
Beschädigte Einrichtungsgegenstände können Sie ebenfalls über uns reparieren oder entsorgen lassen.
Tipp: Kontaktieren Sie im Zuge der Wasserschadenbeseitigung Ihren Vermieter und/oder die entsprechende Versicherung (Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung). Nur so haben Sie später Anspruch auf eventuellen Schadensersatz.
Sofortmaßnahmen nach einem Wasserschaden
Tritt ein Wasserschaden auf, sollten Sie selbst noch vor unserem Eintreffen erste Maßnahmen zur Wasserschadenbeseitigung (Schadensminderung) einleiten:
- Wasser abstellen: Ist ein Rohrbruch der Auslöser für einen Wasserschaden, unterbrechen Sie die Wasserzufuhr indem Sie die entsprechenden Absperrhähne oder den Hauptwasserhahn schließen.
- Strom abstellen: Um einen Kurzschluss und daraus resultierende Folgeschäden zu vermeiden, stellen Sie wenn möglich den Strom in den betroffenen Räumen ab.
- Wasser beseitigen: Wischen Sie ausgetretenes Wasser auf, sofern es sich um einen kleineren Wasserschaden handelt. Sofern vorhanden, können Sie das Wasser auch mit einem Nasssauger aufsaugen.
- Mobiliar sichern: Entfernen Sie Teppiche und Einrichtungsgegenstände aus den betroffenen Räumen, um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern – vor allem Holz und Textilien sind z.B. sehr anfällig für die Schimmelbildung durch Feuchtigkeit. Eventuell reicht es auch, empfindliches Mobiliar hoch (z.B. auf einen Tisch) oder auf Kunststoffkeile zu stellen.
- Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die von dem Wasserschaden betroffenen Stellen/ Bereiche und Gegenstände und machen Sie dabei lieber ein Foto zu viel, als möglicherweise das entscheidende zu wenig.
- Schaden melden: Informieren Sie die zuständigen Versicherungen (Hausrat- und/ oder Gebäudeversicherung). Wenn Sie zur Miete wohnen, informieren Sie umgehend Ihre Hausverwaltung.